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Wer ein Unternehmen führt, der möchte mit diesem nicht nur erfolgreich und produktiv sein, sondern der möchte dieses Kapital natürlich auch besonders gut abgesichert wissen. Immerhin kann ein Brand innerhalb eines Unternehmens einen großen finanziellen Schaden anrichten, bei dem nicht nur der eigentliche Sachschaden eine Rolle spielt, sondern auch der Arbeitsausfall, zu dem es durch ein Feuer in einem Unternehmen zwangsläufig kommen kann. Möchte man sein Unternehmen also gegen die Gefahren eines Bandes absichern, so kann der Abschluss einer industriellen Feuerversicherung das geeignete Mittel dafür sein.
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Welche Gefahren durch eine industrielle Feuerversicherung abgesichert werden, ist natürlich von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Aus diesem Grund sollte man sich bei der Versicherung seines Vertrauens eingehend beraten lassen. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten Versicherungsschutz gegen:
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Brand |
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Blitzschlag |
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Explosion |
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Die industrielle Feuerversicherung wird von Unternehmen abgeschlossen, um ein Unternehmen in seiner Gesamtheit vor den Folgen eines Bandes zu schützen, sprich um den finanziellen Schaden, der im Rahmen eines Feuers entsteht, aufzufangen. Welche Gegenstände dabei Bestandteil des Versicherungsschutzes sind, muss der Versicherungsnehmer im Einzelnen mit seiner Versicherung abklären. In den meisten Fällen sind jedoch folgende Dinge versichert:
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Gebäude und Gebäudezubehör |
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Betriebseinrichtungen |
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Vorräte |
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Bargeld |
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Wertpapiere und Urkunden |
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Geschäftsunterlagen |
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Datenträger |
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Modelle und Muster |
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Bricht ein Feuer in einem Unternehmen aus, so entsteht unter Umständen nicht nur ein großer Sachschaden, sondern in der Regel entstehen dem Unternehmen auch viele Folgekosten, an die so manch einer gar nicht gedacht hat. Neben den Aufräum- und Abbruchkosten, die in den meisten Fällen entstehen, kommen häufig auch Kosten für einen Sachverständigen oder auch für die Dekontaminierung von Erdreich auf einen Unternehmer zu. Wer jedoch eine industrielle Feuerversicherung abgeschlossen hat, der muss für den entstandenen Schaden nicht selbst aufkommen.
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