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Berufsgruppen wie Lehrern wird dringend angeraten, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherungen gegen die finanziellen Folgen abzusichern, die beispielsweise dann entstehen können, wenn der Lehrer seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hat. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt einen Lehrer in diesem Fall vor den finanziellen Folgen. Denn ganz egal ob im Unterricht, beim Sport oder auf Klassenfahrt - Lehrer sind als Aufsichtsperson jederzeit für das Wohl ihrer Schüler verantwortlich. Kommt es dennoch zu einem Unfall, bei dem ein Schüler zu Schaden kommt, kann der Pädagoge von den Eltern dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Stellt sich nämlich heraus, dass er seine Aufsichtspflicht verletzt hat oder sich aus anderen Gründen fahrlässig verhalten hat, muss er unter Umständen für die finanziellen Folgen aufkommen, die durch den Schülerunfall entstanden sind. So muss der Lehrer beispielsweise für eine teure medizinische Behandlung oder im schlimmsten Fall sogar für eine lebenslange Rente des Schülers aufkommen. Inwieweit der Pädagoge persönlich haftet, hängt allerdings vom Grad der Fahrlässigkeit und dem Anstellungsverhältnis ab.
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Handelt ein fest angestellter Lehrer grob Fahrlässig, dann trägt zunächst einmal die gesetzliche Unfallversicherung die entstandenen Kosten. Damit ist der Lehrer jedoch nicht aus dem Schneider, denn die gesetzliche Unfallversicherung nimmt den Lehrer dafür in Regress. Und das kann unter Umständen für den Lehrer richtig teuer werden denn im Gegensatz zum öffentlichen Dienst haften freiberuflich arbeitende Pädagogen bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen. Um eben diesen Risiken vorzubeugen, sollten Pädagogen, zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt Angehörige dieser Berufsgruppe, also zum Beispiel auch Erzieher und Universitäts-Dozenten, vor Schadenersatzansprüchen aufgrund fahrlässigen Verhaltens.
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Abgedeckt sind zum Beispiel auch Schäden am Eigentum bis hin zum Verlust der Schlüssel einer pädagogischen Einrichtung. |
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Der Versicherungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich auch während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland, etwa anlässlich einer Klassenfahrt. |
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Versichert sind berufliche Risiken in der Privathaftpflichtversicherung für bestimmte Risiko-Berufsgruppen:- Angestellte, Beamte und freiberufliche Lehrer (auch Hochschule, Studienreferendare, Hilfslehrer, Assistenten), Ausnahme: freiberufliche Sportlehrer sowie Reitlehrer- Raumpfleger/-in- Kindergärtner/-in.
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