KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Was ist die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung, die für die Schadensersatzansprüche aufkommt, die einem Dritten durch die Inbetriebnahme eines Autos im Straßenverkehr entstehen können. So tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung beispielsweise dann ein, wenn der Versicherte mit seinem Auto einen Unfall verursacht und dabei andere Fahrzeuge, oder bei dem sogar die Fahrer geschädigt werden.




Was deckt die Kfz-Haftpflicht ab?

Personenschäden: Heilungskosten bei Personenschäden bzw. Renten bei Unfallbedingter Invalidität

Sachschäden: Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder Objekten

Vermögensschäden

immaterielle Schäden, beispielsweise Schmerzensgeld



Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung

Bei vielen Kfz-Versicherungen kann man problemlos jedes Jahr zum 01. Januar die Versicherung wechseln. Bei einer einmonatigen Kündigungsfrist ist der Stichtag für Ihre Kündigung also jeweils der 30.11. des jeden Jahres.
Die Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte immer in schriftlicher Form erfolgen und vom Versicherten unterschrieben an die jeweilige Versicherungsgesellschaft geschickt werden. Zusätzlich dazu sollte man sich die Kündigung der Versicherung immer bestätigen lassen. Auf diese Weise weiß man, ob und zu welchem Zeitpunkt Ihr bisheriger Versicherungsvertrag endet.




Schadensregulierung im Ausland

Hat man mit seinem Auto einen Unfall im Ausland, ist man oft erst einmal ratlos, denn oft weiß man garnicht so genau was man zu tun hat und wie man überhaupt zu seinem Recht kommt, bzw. wie die Schadenregulierung funktioniert?
Glücklicherweise sind innerhalb der EU die Abläufe, die im Falle eines Unfalls in Gang gebracht werden müssen durch die so genannte Kraftfahrthaftpflicht (KH)-Richtlinie geregelt. Hatte man also im Ausland einen Unfall, so sollte man folgende Faktoren beachten, um eine reibungslose Schadensregulierung gewährleisten zu können:

KH-Richtlinie

Jede Versicherungsgesellschaft in den Mitgliedstaaten der EU muss in jedem Mitgliedsland einen Beauftragten für die Schadenregulierung benennen. Dieser ist dann für die Bearbeitung von Unfallschäden im Ausland zuständig.

Hat man beispielsweise einen Autounfall in Frankreich und dieser wurde auch polizeilich aufgenommen, so wendet man sich nach der Rückkehr nach Deutschland, an den Beauftragten der jeweiligen französischen Versicherung.

Damit man in Erfahrung bringen kann, welcher Beauftragter zuständig ist, kann man den Zentralruf der Autoversicherer hinzuziehen. Unter der Rufnummer 0180 / 25 0 26 steht der Zentralruf an allen Tagen rund um die Uhr zur Verfügung.

Ist all das erledigt, so haben die Schadenregulierer im Anschluss maximal drei Monate Zeit um den Fall zu bearbeiten.