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Geschieht ein Unglück, man verschüttet beispielsweise Rotwein über der weißen Ledercouch des Nachbarn, so kann es für einen teuer werden. Denn wer einen anderen schädigt, haftet dafür. Dennoch hat rund ein Drittel der Bundesbürger keine Private Haftpflichtversicherung und 40 % der Nichtversicherten halten einen solchen Schutz auch gar nicht für notwendig, wie Untersuchungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ergeben haben.
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Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den so genannten Schadensversicherungen, die dann eintreten, wenn dritte Personen versicherungstechnische Ansprüche an den Versicherten stellen. Lösen die eigenen Kinder beispielsweise einen Brand aus oder verursacht der Versicherte als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall, dann zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden des Geschädigten. Bei Personenschäden übernimmt die PHV auch lebenslange Renten- oder Unterhaltszahlungen. Aber nicht immer muss der verursachte Schaden so weitreichende Konsequenzen mit sich bringen. Häufig sind es schon die kleinen Dinge, die im Alltagsleben kaputt gehen: Die Fotokamera des Freundes, die einem versehentlich herunterfällt oder der Außenspiegel des Nachbarwagens, der dem Fahrradlenker im Weg stand. Diese und andere Sachschäden regelt die Privathaftpflichtversicherung in der Regel ohne viel Aufheben.
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Die Privathaftpflichtversicherung kommt in der Regel nicht nur für den Schaden auf, den man selbst verursacht hat, sondern auch für die Schäden, die von Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartner und minderjährige unverheirateten Kinder verursacht wurden. All diese Personen können also in der PHV gewöhnlich mitversichert werden. Für Urlaubsreisen ist keine besondere Haftpflichtversicherung nötig, da die Privathaftpflichtversicherung häufig weltweit gültig ist.
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Nicht ersetzt werden durch die private Haftpflichtversicherung Schäden, die man selbst erleidet |
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Genauso verhält es sich mit selbst verursachten Zerstörungen an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen. |
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Bestimmte Risikosportarten wie Boxen, Wasser-, Jagd- oder Motorsport müssen meist gesondert versichert werden. |
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Ebenso sollte das Halten größerer Tiere (Hunde, Pferde, Reptilien) durch den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden. |
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