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Wer mit seinem Auto am Straßenverkehr teilnimmt, der setzt sich tagtäglich großen Risiken aus. So kann man als Fahrzeughalter nicht nur selbst verantwortlich für einen Unfall sein, sondern auch andere Personen und Verkehrsteilnehmer können den Fahrzeughalter gesundheitlich und auch finanziell schädigen, beispielsweise wenn man selbst schuldlos Opfer eines Unfalls wird oder wenn in das Auto eingebrochen wurde. Aus diesem Grund gibt es einige Versicherungen, die man als Autofahrer abschließen kann, oder zu deren Abschluss man vom Gesetzgeber sogar verpflichtet wird.
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Kfz-Haftpflichtversicherung
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Gesetzliche Pflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die einer anderen Person, durch eigenes Verschulden, im Straßenverkehr entstehen.
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Kaskoversicherung
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Kfz-Versicherung, die für Schäden aufkommt, die am eigenen Auto entstehen.
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Verkehrsrechtsschutzversicherung
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Versicherung, die für die finanziellen Folgen aufkommt, die im Rahmen eines Verkehrs-Rechtsstreits entstehen können.
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Eine Kaskoversicherung gehört zu den so genannten Fahrzeugversicherungen. Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, die als Pflichtversicherung die Schäden an anderen Fahrzeugen übernimmt, die man selbst verursacht hat, kann man als Fahrzeughalter auf freiwilliger Basis sein Fahrzeug gegen Schäden wie Zerstörung, Beschädigung oder Verlust absichern indem man eine Kaskoversicherung abschließt. Abhängig davon, welche Schäden man als Fahrzeughalter absichern möchte, unterscheidet man bei einer Kaskoversicherung zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung.
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