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Ganz egal ob man mit dem Auto unterwegs ist, oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, sobald man die Straße betritt, gilt man juristisch bereits als Verkehrsteilnehmer, der sich bei seiner Teilnahme am Straßenverkehr zahlreichen Unfallrisiken aussetzt. Und kommt es tatsächlich einmal zu einem Unfall, so kann es dabei vor Gericht schnell um erhebliche Summen gehen, denn Ansprüche wie Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfälle, müssen bei Verkehrsunfällen oft gerichtlich eingeklagt werden. Wer in solch’ einem Fall keine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, der muss im Zweifelsfall für die gerichtlichen Kosten selbst aufkommen. Wer jedoch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, der muss, bis auf eine Eigenbeteiligung, keine Gerichtskosten tragen.
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