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Bei der Riester Rente, die namentlich auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurückgeht, handelt es sich um eine privat/betrieblich finanzierte Rente, die vom Staat durch bestimmte Zulagen gefördert wird. Eingeführt wurde die Riester Rente aufgrund von Kürzungen der Rentenansprüche im Alter. Vor 2001 erhielten Rentner, die 45 Jahre lang in die Rentenkassen eingezahlt hatten, 70% ihres Netto Verdienstes. Nach der Rentenreform wurde der Rentenanspruch auf 67% gekürzt. Auf den ersten Blick erscheint eine Rentenkürzung von 3% als nicht sehr viel. Da man jedoch damit rechnen muss, dass es auch in den kommenden Jahren zu weiteren Rentenkürzungen kommen wird, ist eine privat finanzierte Rente, beispielsweise in Form der Riester Rente, ein absolutes Muss, um den eigenen Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.
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Deutschland hat mit der Situation zu kämpfen, das zum einen immer weniger Kinder geboren werden, aber, dank einer sehr guten medizinischen Versorgung, immer mehr Menschen ein höheres Alter erreichen. Das heißt, die Zahl der Rentner steigt an, während die Zahl der Menschen, die aktuell mit ihren Rentenbeiträgen die Renten finanzieren, sinkt. Als Konsequenz daraus müssen die Rentenansprüche gekürzt werden, um die Rentenansprüche erfüllen zu können.
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Im Rahmen der Riester Rente werden Beiträge in bestimmte, vom Staat geförderte Sparformen eingezahlt. Gefördert wird diese freiwillige Rentenversicherung zum einen durch die so genannte Altersvorsorgezulage und durch steuermindernde Sonderausgabenabzüge. Das bedeutet, für jeden Riester Rente berechtigten Erwachsenen wird vom Staat eine Grundzulage gezahlt, und für jedes Kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage. Reichen die Altersvorsorgezulagen nicht aus, um eine Steuerfreiheit der Eigenbeträge zu erreichen, so besteht darüber hinaus die Möglichkeit einen Sonderausgabenabzug geltend zu machen.
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Jahr
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Grundzulage
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Kinderzulage
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Ledig
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Verheiratet
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pro Kind
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2002 / 2003
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38 EUR
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76 EUR
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46 EUR
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2004 / 2005
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76 EUR
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152 EUR
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92 EUR
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2006 / 2007
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114 EUR
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228 EUR
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138 EUR
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ab 2008
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154 EUR
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308 EUR
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185 EUR
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Nicht jeder erhält automatisch die staatliche Zulagenförderung. Nur bestimmte zulagenberechtigte Personen und nur diejenigen die 2006 und 2007 3% des Vorjahresbruttoeinkommens, maximal jedoch 1575 € in eine Sparform der Riester Rente eingezahlt haben. Ab 2008 sind es sogar 4% des Vorjahresbruttoeinkommens. Wer entsprechend weniger eingezahlt hat, erhält auch weniger Zulagenförderung vom Staat. Ein Mindestbetrag, ein so genannter Sockelbetrag von 60 € muss jedoch auf jeden Fall gezahlt werden, wenn man in Genuss der Zulagen kommen möchte.
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Rentenversicherungspflichtige Angestelle und Selbstständige |
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Pflichtversicherte Landwirte |
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Wehr- und Zivildienstleistende |
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Kindererziehende während der ersten drei Lebensjahre des Kindes |
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Bezieher von Arbeitslosengeld |
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Geringfügig Beschäftigte |
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Hartz IV Empfänger |
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Beamte |
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