 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
Seit Januar 2005 können sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige die so genannte Rürup-Rente abschließen. Besonders interessant ist diese Basisrente, die namentlich auf den Ökonom Bert Rürup zurückgeht, für junge Selbstständige und Freiberufler, denn die Rürup-Rente ist für diese Berufsgruppe die einzige private Altersvorsorge, die mit einer staatlichen Förderung einhergeht. Zahlt man als Selbstständiger oder Freiberufler beispielsweise nicht in ein berufsständiges Versorgungswerk oder in die gesetzliche Rentenversicherung ein, so hat man den vollen Abzugsbetrag von 12.000 Euro für eine Rürup-Police zur freien Verfügung.
|
 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
 |
Bei der Rürup-Rente kann der Sparer kann eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen. |
 |
Das im Rürup-Vertrag befindliche Kapital, bleibt auch im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit unberücksichtigt. |
 |
In der Ansparphase können Rürup-Verträge nicht gepfändet werden. In der Rentenphase ändert sich das jedoch. Hier kann der Teil gepfändet werden, der über der definierten Pfändungsgrenze liegt. |
|
|
|
|
|
|
 |
Die Auszahlung der Rürup-Rente erfolgt frühestens nach dem 60. Lebensjahr und nur in Form einer Leibrente |
 |
Rentenzahlungen müssen versteuert werden |
 |
Rürup-Verträge können weder auf eine andere Person übertragen oder verschenkt werden. |
 |
Stirbt der Rürup-Nutzer vor Rentenbeginn, so verfällt das eingezahlte Geld, wenn nicht eine Hinterbliebenen-Rente vereinbart wurde |
 |
Stirbt der Rürup-Nutzer nach Rentenbeginn, so verfällt das Geld, wenn nicht eine Hinterbliebenen-Rente vereinbart wurde. |
|
|
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
|