GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?

Im alltäglichen Leben ist man als Mensch vielen potenziellen Unfallrisiken ausgesetzt. Sowohl auf dem Weg zur Arbeit, auf der Arbeit selbst, als auch in der eigenen Freizeit lauern viele Gefahrenquellen, die Auslöser für einen Unfall sein können. Gut ist es da, wenn man entsprechend vorgesorgt hat. Die gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise ist Teil der Sozialversicherung. Das bedeutet, jeder pflichtversicherte ist auch automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet und damit gegen die Folgen eines Unfalls am Arbeitsplatz abgesichert.
Ereignet sich also beispielsweise ein Unfall am Arbeitsplatz, so kommt die gesetzliche Unfallversicherung sowohl für die medizinische, als auch für die berufliche Rehabilitation des Verunfallten auf. Zusätzlich dazu erhält der Geschädigte Lohnersatz- bzw. Entschädigungszahlungen in einer bestimmten Höhe.




Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?

Auf der Arbeit kommt es zu einem Arbeitsunfall

Auf dem Weg zur Arbeit kommt es zu einem Unfall

Auf dem Weg von der Arbeit nach Hause kommt es zu einem Unfall

Der Arbeitnehmer erkrankt an einer so genannten Berufskrankheit wie beispielsweise an einer Allergie






Wer ist versichert?

gesetzliche Unfallversicherung
Pflichtversichert
 
gesetzliche Unfallversicherung
freiwillig Versichert
 
Arbeitnehmer  Unternehmer 
Kind, das einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besucht  Selbstständige 
Schüler  Freiberufler 
Studenten  mitarbeitender Ehegatte 
Auszubildende   
Pflegeperson   
Landwirt   
Helfer bei Unglücksfällen   
Helfer beim Katastrophenschutz   
Blut- und Organspender   


Wann wird der Versicherungsschutz gefährdet?

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse kann unter bestimmten Voraussetzungen gefährdet sein. Das heißt, sind im Vorfeld des Unfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllt gewesen, so hat die Versicherung das Recht nicht für die Unfallfolgen aufzukommen. So kann beispielsweise ein vor dem Unfall stattgefundener Alkoholkonsum dazu führen, dass der Versicherungsschutz entfällt. Die gesetzliche Unfallversicherung kann unter Umständen aber auch dann nicht eintreten, wenn der eigentliche Arbeitsweg für einen längeren Zeitraum unterbrochen wurde, bzw. wenn kein direkter Arbeitsweg gewählt wurde, oder wenn die tägliche Arbeitszeit einen Maximalwert von 10 Stunden überschritten hat.