 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
Im alltäglichen Leben ist man als Mensch vielen potenziellen Unfallrisiken ausgesetzt. Sowohl auf dem Weg zur Arbeit, auf der Arbeit selbst, als auch in der eigenen Freizeit lauern viele Gefahrenquellen, die Auslöser für einen Unfall sein können. Gut ist es da, wenn man entsprechend vorgesorgt hat. Die gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise ist Teil der Sozialversicherung. Das bedeutet, jeder pflichtversicherte ist auch automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet und damit gegen die Folgen eines Unfalls am Arbeitsplatz abgesichert. Ereignet sich also beispielsweise ein Unfall am Arbeitsplatz, so kommt die gesetzliche Unfallversicherung sowohl für die medizinische, als auch für die berufliche Rehabilitation des Verunfallten auf. Zusätzlich dazu erhält der Geschädigte Lohnersatz- bzw. Entschädigungszahlungen in einer bestimmten Höhe.
|
 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
 |
Auf der Arbeit kommt es zu einem Arbeitsunfall |
 |
Auf dem Weg zur Arbeit kommt es zu einem Unfall |
 |
Auf dem Weg von der Arbeit nach Hause kommt es zu einem Unfall |
 |
Der Arbeitnehmer erkrankt an einer so genannten Berufskrankheit wie beispielsweise an einer Allergie |
|
 |
|
|
|
|
|
|
gesetzliche Unfallversicherung Pflichtversichert
|
gesetzliche Unfallversicherung freiwillig Versichert
|
|
Arbeitnehmer
|
Unternehmer
|
|
Kind, das einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte besucht
|
Selbstständige
|
|
Schüler
|
Freiberufler
|
|
Studenten
|
mitarbeitender Ehegatte
|
|
Auszubildende
|
|
|
Pflegeperson
|
|
|
Landwirt
|
|
|
Helfer bei Unglücksfällen
|
|
|
Helfer beim Katastrophenschutz
|
|
|
Blut- und Organspender
|
|
|
|
|
|
|
|
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse kann unter bestimmten Voraussetzungen gefährdet sein. Das heißt, sind im Vorfeld des Unfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllt gewesen, so hat die Versicherung das Recht nicht für die Unfallfolgen aufzukommen. So kann beispielsweise ein vor dem Unfall stattgefundener Alkoholkonsum dazu führen, dass der Versicherungsschutz entfällt. Die gesetzliche Unfallversicherung kann unter Umständen aber auch dann nicht eintreten, wenn der eigentliche Arbeitsweg für einen längeren Zeitraum unterbrochen wurde, bzw. wenn kein direkter Arbeitsweg gewählt wurde, oder wenn die tägliche Arbeitszeit einen Maximalwert von 10 Stunden überschritten hat.
|
 |
|
|
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
|