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Bei einem Unfall in der Freizeit greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur dann ein, wenn sich ein Unfall während der Arbeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ereignet. Wer sich allerdings in der Freizeit oder im Urlaub gegen die körperlichen und finanziellen Folgen eines Unfalls absichern möchte, dem hilft nur eine private Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung schützt den Versicherten nämlich auch bei Sportunfällen, die sich bei Sportarten wie Fußball, Skifahren oder Reiten ereignen können. Andere nützliche Leistungen der privaten Unfallversicherung sind zum Beispiel ein Unfall- Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld, die in eine private Unfallversicherung mit eingeschlossen werden können.
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Welche Leistungen eine private Unfallversicherung anbietet hängt immer vom jeweiligen Versicherungsanbieter, bzw. von dem dort gewählten Tarif ab. Grundsätzlich zielt die private Unfallversicherung jedoch auf die finanzielle Absicherung ab, die infolge einer körperlichen und/ oder geistigen Beeinträchtigung beim Verunfallten notwendig werden kann. Aus diesem Grund bieten die meisten Versicherungsanbieter folgende Leistungen an:
+ Invaliditätsrente + Todesfallleistung + Krankenhaustagegeld + Genesungsgeld + Unfall-Tagegeld + Zahlung von kosmetischen Operationen + Erstattung von Bergungskosten
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Wer regulär einem Beschäftigungsverhältnis nachgeht, oder wer sich in der Ausbildung befindet, der ist am Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Allerdings gibt es Personengruppen bei denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift und die sich im Zweifelsfall besser privat Unfallversichern sollten. Dazu gehören beispielsweise Hausfrauen und Hausmänner, sowie kleine Kinder, die noch nicht in den Kindergarten geben.
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Sowohl die private, als auch die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn bei einem Versicherten tatsächlich ein Unfall zur körperlichen Beeinträchtigung geführt hat, das heißt, wenn durch ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Unfallereignis zur unabsichtlichen gesundheitlichen Beeinträchtigung geführt hat. In folgenden Situationen greift die private Unfallversicherung nicht:
- Vergiftungen - Erfrierungen - Seelische Störungen
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