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gesetzliche Unfallversicherung
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private Unfallversicherung
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Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wird überwiegend von den Berufsgenossenschaften und den Gemeinde-Verbänden getragen.
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Die private Unfallversicherung wird von Versicherern angeboten, die dem freien Wettbewerb unterliegen.
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Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich nur im Inland und nicht in der Freizeit.
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Die private Unfallversicherung bietet einen umfassenden Schutz, der Weltweit und rund um die Uhr gilt.
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Zum Kreis der pflichtversicherten Personen gehören alle, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Ferner sind versichert: Kinder in Kinderkrippen, Horten und Kindergärten, Schüler und Studenten. Beamten wird ein gleichwertiger Versicherungsschutz im Rahmen der beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften geboten. Vielfach besteht kraft Satzung des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung die Möglichkeit der freiwilligen Unfallversicherung.
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In der vom Wettbewerb getragenen privaten Unfallversicherung kann sich grundsätzlich jeder freiwillig versichern. Sie steht jedem offen, insbesondere auch denen, die nicht von Gesetzes wegen versichert sind, also allen Kindern, Hausfrauen, Unternehmern und freiberuflich Tätigen.
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Die gesetzliche Unfallversicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Die Beiträge richten sich nach der Höhe des Arbeitsentgeltes und der Gefahrensituation des Betriebes.
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Die Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung zahlt jeder Versicherungsnehmer selbst. Ihre Höhe hängt von den vereinbarten Versicherungsleistungen und dem ausgeübten Beruf des Versicherten ab.
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Leistungen werden erst bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% gezahlt.
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Leistungen erfolgen bereits bei einem Invaliditätsgrad ab 1%.
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